Herberger & Hinze
Fuhrunternehmen GbR/ Entsorgungsfachbetrieb 

AGB

A. Geltung

Für Angebote, Lieferungen und Leistungen der Herberger & Hinze GbR 

gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.  

Sollen für bestimmte Leistungen besondere, von diesen allgemeinen Leistungs- und

Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen gelten, so müssen diese in dem Angebot bzw. 

der Auftragsbestätigung vorab schriftlich vereinbart sein.


B. Liefer- und Leistungsumfang

1. Unsere Angebote sind freibleibend.

2. Herberger & Hinze GbR übernimmt die ordnungsgemäße Durchführung der von dem 

Auftraggeber übertragenen Aufgaben.

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich Herberger & Hinze GbR über Art und Zusammensetzung 

der aufzunehmenden oder zu transportierenden Stoffe korrekt zu Informieren. Jede, auch  

unwesentliche Abweichung, von den Angaben des Auftraggebers berechtigt 

Herberger & Hinze GbR entweder die Annahme der 

Stoffe zu verweigern oder deren Rücknahme zu verlangen und eine angemessene Vergütung 

für bereits erbrachte Leistungen zu berechnen.

4. Herberger & Hinze GbR ist berechtigt, sich zur Aufgabenerfüllung Dritter zu bedienen.

5. Sicherungsmaßnahmen, die durch die Verhältnisse vor Ort, notwendig werden, sind in jedem

Fall durch den Auftraggeber zu erbringen.

6. Änderungen im Rahmen eines Auftrages behält Herberger & Hinze GbR sich vor, sofern 

die Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht 

wesentlich eingeschränkt wird.

7. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung der von Herberger & Hinze GbR

gestellten Betriebsmittel- und Hilfsmittel. Für Beschädigungen, die nicht auf normalen 

Verschleiß zurückzuführen sind und bei Verlust haftet der Auftraggeber.


C. Lieferzeit und –Verzug

1. Vereinbarungen über bestimmte fixe Termine zur Erbringung unserer Dienstleistungen sind 

nur dann verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt sind.

2. Verzug tritt 5 Werktage nach dem vereinbarten Termin ein.

3. Wir haften bei Verzögerung der Lieferung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit

 nach den gesetzlichen Bestimmungen. In allen anderen Fällen wird die Haftung auf 5 % des

 Auftragswertes begrenzt.

4. Verzögert sich die Ausführung infolge höherer Gewalt, so verlängert sich die Frist um 

einen angemessenen Zeitraum.

5. Der Auftraggeber kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten,

wenn Herberger & Hinze GbR die Pflichtverletzung zu vertreten hat.


D. Zahlung

1. Rechnungen, die von Herberger & Hinze GbR für erbrachte Leistungen erstellt 

wurden, sind sofort zur Zahlung fällig sofern nicht Abweichendes vereinbart wurde. 

Eine Zahlung ist erst dann erfolgt, wenn Herberger & Hinze GbR über den Betrag verfügen kann.

2. Der Auftraggeber kommt durch Mahnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der 

Rechnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in 

Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu verlangen, sofern Auftraggeber ein

Unternehmer ist. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher beträgt der

Verzugszins nur 3 % über Basiszinssatz nach § 247 BGB.


E. Sonstiges

1. Für die Allgemeinen Leistungs- und Geschäftsbedingungen zwischen dem Auftraggeber und

der Herberger & Hinze GbR gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik

Deutschland.

2. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.

3. Erweiterung der AGB behält Herberger & Hinze GbR sich vor.

Vorhandene Bedingung bleiben davon unberührt.